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   BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79   

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https://dejure.org/1979,4085
BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79 (https://dejure.org/1979,4085)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1979 - 4 B 6.79 (https://dejure.org/1979,4085)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 4 B 6.79 (https://dejure.org/1979,4085)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Mehrzweckhalle - Bestimmheit der Nutzungsart in einer Baugenehmigung - Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung - Auswirkungen einer Mehrzeckhalle auf ihre Umgebung - Lärmbeeinträchtigungen der Nachbarn durch eine ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79
    Was insoweit für die drittschützende Wirkung des Gebots der Rücksichtnahme gilt, ist in dem auch von der Beschwerde zutreffend zitierten Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28 bereits entschieden; eine weitere Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen wäre insoweit von einer Revisionsentscheidung hier nicht zu erwarten.

    Die Ausführungen der Beschwerde zur Bedeutung der Wertminderung von Grundstücken werfen eine klärungsbedürftige Rechtsfrage nicht auf, nachdem der Senat sich hierzu rechtsgrundsätzlich in seinem Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34 S. 44 [51]), und zwar in Modifizierung seiner Ausführungen im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28 S. 18 [21]) geäußert hat.

    Auch das wirft eine rechtsgrundsätzlich zu klärende Rechtsfrage nicht auf; denn es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß schädliche Umwelteinwirkungen solche - bis herab zu "erheblichen Belästigungen" - sind, die dem Betroffenen nicht "zumutbar" sind, wobei dieser Begriff der "Unzumutbarkeit" deshalb nicht identisch ist mit dem enteignungsrechtlichen Begriff der Unzumutbarkeit (Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - a.a.O. S. 22/23 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vermögen keinen Anlaß zur Zulassung der Revision zu geben, abgesehen davon, daß das, was im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot zum Kreis der Betroffenen maßgebend sein könnte, bereits durch das schon zitierte Urteil vom 25. Februar 1977 (a.a.O.) geklärt worden ist.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79
    Keine der von der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; es ist nämlich nicht zu erwarten, daß ein zukünftiges Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79
    Eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 63 liegt schon deswegen nicht vor, weil der beschließende Senat in jenem Urteil keineswegs entschieden hat, daß sich nur ein "in jeder Hinsicht" im Rahmen der vorhandenen Bebauung haltendes Vorhaben "einfüge"; vielmehr hat der Senat dargelegt, daß sich sogar Vorhaben im Sinne des § 34 BBauG "einfügen" können, die den Rahmen nicht einhalten.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 4 B 6.79
    Diese Werte liegen noch unter denen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für reine oder allgemeine Wohngebiete in jedem Fall zumutbar sind (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [29]).
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